Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur ein technologisches, sondern auch ein rechtliches Thema. Ab dem 2. August 2026 tritt die zentrale Welle der Pflichten der europäischen KI-Verordnung (AI Act) vollständig in Kraft und betrifft auch gewöhnliche Unternehmen und Websites, nicht nur große Technologiekonzerne. In der Slowakei wird zugleich ein nationales Gesetz vorbereitet, das die Aufsichtsbehörden und den slowakischen Sanktionsrahmen festlegen soll.
Was der AI Act ist und ab wann er gilt
Der AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689, die weltweit erste umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz. Sie trat am 1. August 2024 in Kraft und gilt – da es sich um eine Verordnung handelt – unmittelbar auch in der Slowakei, ohne dass es eines eigenen nationalen Umsetzungsgesetzes bedarf. Sie teilt KI-Systeme nach Risikograd in unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko ein, wobei jede Kategorie unterschiedliche Pflichten mit sich bringt.
Was sich ab dem 2. August 2026 ändert
Ab diesem Datum gilt Artikel 50 des AI Act zur Transparenz. Unternehmen und Website-Betreiber müssen insbesondere sicherstellen, dass:
- Chatbots und andere mit Menschen interagierende Systeme so gestaltet sind, dass erkennbar ist, dass es sich um künstliche Intelligenz und nicht um einen Menschen handelt,
- von KI erzeugte Inhalte (Text, Bild, Ton, Video) maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden,
- Deepfakes und KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sichtbar gekennzeichnet werden, sofern sie keiner echten redaktionellen Prüfung durch einen Menschen unterzogen wurden,
- der Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung den betroffenen Personen mitgeteilt wird.
Eine gesonderte Pflicht gilt bereits seit Februar 2025 – Unternehmen müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden sicherstellen, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten. Eine interne Schulung, eine Nutzungsrichtlinie und deren Dokumentation genügen.
Hochrisikosysteme und maschinenlesbare Kennzeichnung werden verschoben
Im Rahmen des sogenannten Digital Omnibus wurden einige der ursprünglich geplanten Fristen verschoben. Die Pflichten für eigenständige Hochrisikosysteme (z. B. KI im Recruiting oder bei der Kreditwürdigkeitsprüfung) gelten nicht ab August 2026, sondern erst ab dem 2. Dezember 2027. Die maschinenlesbare Kennzeichnung (Wasserzeichen) von KI-Inhalten für Systeme, die vor August 2026 auf den Markt gebracht wurden, wird auf etwa Dezember 2026 verschoben. Die übrigen Transparenzpflichten (Offenlegung von Chatbots, Kennzeichnung von Deepfakes) gelten jedoch weiterhin ab dem 2. August 2026.
Welche Bußgelder drohen
Die Sanktionen nach dem AI Act zählen zu den strengsten der europäischen Gesetzgebung:
- bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken (z. B. Social Scoring von Bürgern),
- bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen sonstige Pflichten einschließlich der Transparenzpflichten,
- bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Erteilung falscher oder irreführender Informationen an die Behörden.
Maßgeblich ist stets der höhere der beiden Beträge, bei kleinen und mittleren Unternehmen hingegen der niedrigere. Die Bußgelder werden von den nationalen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten verhängt.
Das slowakische KI-Gesetz – bislang nur ein Entwurf
In der Slowakei wird ein Gesetz über künstliche Intelligenz und die europäische Datenregulierung vorbereitet, das die Aufsichtsbehörden, deren Zuständigkeiten und den slowakischen Sanktionsrahmen festlegen soll. Das Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung (MIRRI) legte Anfang 2026 einen integrierten Entwurf vor; das Anhörungsverfahren brachte Hunderte Stellungnahmen, und der Entwurf befindet sich derzeit in der Auswertungsphase. Offen bleibt vor allem die Frage der zuständigen Aufsichtsbehörde – erwogen wird entweder eine Rolle des MIRRI als zentrale Anlaufstelle oder die Einrichtung eines neuen Amtes für digitale Integrität, neben dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten, der Nationalen Sicherheitsbehörde und sektoralen Behörden. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt unmittelbar nur die EU-Verordnung.
Was Unternehmen bereits jetzt tun sollten
- Erstellen Sie eine Liste der KI-Tools, die Ihr Unternehmen tatsächlich einsetzt (Chatbots, Content-Generatoren, Empfehlungssysteme, Filter, Übersetzungstools), und ordnen Sie diese nach Risikograd ein.
- Wenn Ihr Unternehmen einen KI-Chatbot betreibt, stellen Sie sicher, dass bereits bei der ersten Interaktion ein klarer und sichtbarer Hinweis erfolgt, dass es sich um KI handelt.
- Erwägen Sie bei veröffentlichten KI-generierten Inhalten (Marketing, Bilder, Video) eine sichtbare Kennzeichnung, insbesondere bei realistisch wirkenden Ergebnissen.
- Führen Sie eine interne Richtlinie zur KI-Nutzung ein, einschließlich eines Verbots, sensible Kundendaten in öffentlich zugängliche Tools einzugeben.
- Schulen Sie Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, und dokumentieren Sie diese Schulung (Pflicht zur KI-Kompetenz).
- Verfolgen Sie die weitere Entwicklung des slowakischen Gesetzes und bereiten Sie sich schrittweise darauf vor.
Wenn Sie beurteilen müssen, welcher Risikokategorie die von Ihrem Unternehmen genutzten KI-Tools zuzuordnen sind, oder eine interne Richtlinie und Dokumentation gemäß dem AI Act erstellen möchten, unterstützen wir Sie gerne.